Dienstag, 13. September 2016

Zwischenruf! Luxemburg und die Flüchtlinge

Raus aus der EU...


...meint jedenfalls Jean Asselborn, Luxemburgs Außenminister, mit erhobenem Zeigefinger in Richtung Ungarn drohend. Offensichtlich verletzt Ungarns Flüchtlingspolitik europäische Grundwerte. Jean Asselborn muss das schließlich wissen, denn Luxemburg hat sich 2015 dazu verpflichtet bis 2017 insgesamt 557 Flüchtlinge aufzunehmen. Das entspricht 0,1 % der luxemburgischen Bevölkerung ist ist wohl dann somit das, was sich die luxemburgische Staatsführung als für die eigene Bevölkerung zumutbar betrachtet.
Ungarn hingegen hat in 2015 17,7 Asylsuchende pro 1000 Einwohner zu stemmen. D.h. mit 1,77 % 17x mehr pro Kopf als Luxemburg oder in absoluten Zahlen 177.000 Asylanträge.

Ich will ja nichts sagen, aber nirgend war das Sprichwort - Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen - angebrachter als hier.
Vielleicht sollten wir also lieber Luxemburg aus der EU werfen? Immerhin nimmt der Zwergstaat im Verhältnis viel zu wenige Flüchtlinge auf und zusätzlich schädigt er über seine Steuerpolitik sämtliche anderen Mitgliedstaaten in der Eurozone. Na wenn da mal keine Grundwerte verletzt werden.





Donnerstag, 8. September 2016

Demokratiegefährder

Demokratiegefährder


Deutschland wird seit Jahren von einer Einheitspartei regiert.
Kein Problem!
Die Einheitspartei vereint deutlich mehr als 2/3 der Stimmen auf sich.
Kein Problem!
Im Bundestag ist keine liberale Partei vertreten.
Kein Problem!
Dafür sitzt aber eine linksextreme Partei im Bundestag
Kein Problem!

Aber!


Die AfD kommt bundesweit auf 10 bis 15% Stimmen. Sollte die AfD damit in den Bundestag einziehen, reicht das aus, den Bundeskanzler zu stellen, einen Führer zu implementieren, ein Ermächtigungsgesetz zu erlassen, das Grundgesetz abzuschaffen, alle Ausländer aus dem Land zu vertreiben, alle Flüchtlinge an der Grenze zu erschießen, aus der Nato auszutreten, sich Russland anzuschließen, Konzentrationslager zu eröffnen und einen dritten Weltkrieg vom Zaun zu brechen.


Leute...! Ihr spinnt doch! Lasst euch doch nicht jeden Scheiß einreden.  


Freitag, 8. April 2016

Zwischenruf zur Demokratie

Wenn die Politik das Volk nicht mag


Frau Harms, Europaabgeordnete der Grünen, ist gegen die direkte Demokratie. Frau Harms meint, direkte Demokratie sei schädlich für die EU, denn direkte Demokratie würde die EU gefährden. Und überhaupt, meint Frau Harms, sollten Themen welche die EU berühren schon mal gar nicht auf nationaler Ebene zur Abstimmung gebracht werden.

Was Frau Harms dabei übersieht ist, dass sie die EU damit zu einer Diktatur erklärt, zwar einer parlamentarisch geführt aber dennoch einer Diktatur. Denn wie soll man das anders nennen wenn sich die Politik vom Wähler abkoppelt.

Ich halte die Idee dem Volk das Stimmrecht zu entziehen, aus politische Sicht,  für durchaus vernünftig. Weder unter Hitler noch unter Stalin oder unter Honecker gab es direkte Demokratie und so war der Machtanspruch der Herren über lange Zeit hinweg ungefährdet.

Obwohl... Vielleicht ist die Idee dann doch nicht so gut, denn weder von Hitlers noch Stalins noch Honeckers Werken ist heute all zu viel übrig geblieben. Und auch an Frau Harms wird sich keiner mehr erinnern, wenn sie die politische Bühne verlassen hat.



Zwischenruf! Panama Papers

Oh wie schön ist Panama 


Wer steckt denn nun hinter den Panama Papers? Wenn man da mal rum fragt kommt man relativ schnell zu jemanden der die Panama Papers für einen gezielten Angriff auf Russland hält. Ich mein, selbst Russland stellt das in der Öffentlichkeit so dar uns sieht sich in der Opferrolle.

Aber!

Was wäre denn wenn nicht Russland Ziel der Papers war sondern Groß Britannien. Was wenn man damit England als engsten europäischen Verbündeten der USA schwächen wollte? Wenn man Camerons Bemühungen die Briten in der EU und damit die EU als ganzes stabil zu halten torpedieren wollte? Käme man damit zum Ziel wären das gleich mehrere positive Effekte auf ein mal, die alle nur einem zu Gute kämen. Dem, der sich selbst so gern als Opfer sieht. 

Immerhin taucht Putins Name in den Papers gar nicht erst auf. Camerons aber schon!

Ich mein ja nur... Könnte doch sein?

Sonntag, 6. März 2016

Asyl im Wandel der Wahlprogramme



Es ist sicherlich sehr interessant vor dem Hintergrund der aktuellen Asyldebatten mal einen Blick in die Wahlprogramme der CDU/CSU zu werfen. Ich werde das nicht weiter kommentieren, denn ich denke die Auszüge sprechen für sich. 

Auszug aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU von 1990


...Die CDU  bekennt  sich zum grundgesetzlich verankerten Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. Dieses Recht darf jedoch nicht durch Mißbrauch ausgehöhlt werden... 

...Asylbewerber aus Ländern, in denen es keine politische Verfolgung gibt, sollen bereits an den Grenzen abgewiesen werden können. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft müssen Asylrecht und Asylpraxis der Mitgliedstaaten harmonisiert werden, wobei die Genfer Flüchtlingskonvention ein wichtiger Maßstab ist…

Auszug aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU von 1994


...Deutschland ist kein Einwanderungsland. Eine unbegrenzte und nicht steuerbare Zuwanderung nach Deutschland lehnen wir entschieden ab. Ein Einwanderungsgesetz wird es mit uns nicht geben. Im neuen Ausländerrecht und im Zusammenhang mit der Neuregelung des Asylrechts haben wir bereits wesentliche Erleichterungen für die Einbürgerung von Ausländem geschaffen, die Deutsche mit allen Rechten und Pflichten werden wollen. Mehrfach-Staatsangehörigkeiten müssen Ausnahme bleiben. Wir lehnen daher Forderungen ab, daß jeder in Deutschland geborene Ausländer automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten  soll….

...Gerade auch im Interesse der bei uns lebenden Ausländer werden wir dafür sorgen, daß diejenigen, die ihr Gastrecht mißbrauchen, unser Land schnellstmöglich verlassen….

...Wir treten - gerade auch im Interesse der wirklich politisch Verfolgten - dafür ein, daß das Asylrecht in allen Teilen konsequent angewandt wird und notwendige Ergänzungen zügig erfolgen. Die Länder müssen ihre Bemühungen intensivieren, abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückzuführen.

...Um die Probleme der Ausländerkriminalität und der illegalen Zuwanderung lösen
zu können, wollen wir das Asylverfahrens-, Sozialhilfe- und Ausländerrecht weiter verbessern...

...CDU und CSU werden das Sozialhilferecht gegen Mißbrauch durch einreisende
Ausländer noch besser sichern. Dazu wollen wir zum Beispiel das  Ausländerzentralregister in weiterem Umfang als bisher nutzen, um die Verwendung von Alias-Namen und mehrfachen Leistungsbezug aufzudecken….

....Wir wollen im Ausländerrecht die Ausweisungsgründe für schwerkriminelle
Ausländer erweitern und diese noch konsequenter abschieben. Damit wollen wir insbesondere den gewalttätigen politischen Extremismus und die Rauschgiftkriminalität bekämpfen….

Auszug aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU von 1998


...In Deutschland haben mehr Bürgerkriegsflüchtlinge Zuflucht gefunden als in allen anderen europäischen Staaten. Damit unser Land ausländerfreundlich bleibt, darf die Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit der Deutschen aber nicht überfordert werden. Deshalb muß der Zuzug so eng wie möglich begrenzt bleiben. Wer Zuwanderung für unser dicht besiedeltes Land fordert, gefährdet den inneren Frieden. Er leistet damit auch radikalen Kräften Vorschub Deutschland kann einen verstärkten Zuzug nicht verkraften. Illegale Zuwanderung werden wir mit allen Kräften unterbinden….

...Wir werden nicht zulassen, daß SPD und Grüne das neue Asylrecht bei der Abschiebung unterlaufen…

...Ausländer, die nur nach Deutschland kommen, um unsere Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können, und Ausländer, die ihre Ausweispapiere vernichten, um ihre Abschiebung zu vereiteln, erhalten zukünftig nur noch die notwendigsten Leistungen Ernährung, Gemeinschaftsunterkunft, Kleidung, Behandlung bei akuter Erkrankung, keinerlei Bargeld….

....Wir üben damit bewußt Ausreisedruck aus auf diejenigen, die sich nicht rechtmäßig verhalten und damit unseren Staat zu Leistungen nötigen wollen. Diese Neuregelung wollen wir auch auf ausreisepflichtige Ausländer ausdehnen, denen die Ausreise auch zuzumuten ist, und auf alle illegal Eingereisten. Ausländer, die kein Bleiberecht in Deutschland erhalten, müssen unser Land auch wieder verlassen….

...Denn je geringer der Auswanderungsdruck, desto geringer auch der Zuwanderungsdruck in die Länder Europas. Deshalb ist es so wichtig, daß die Vereinten Nationen - und in ihrem Auftrag die NATO und andere Staaten - überall auf der Welt konfliktregulierend und streifschlichtend eingreifen, denn kriegerische Auseinandersetzungen und Gewalttaten sind noch immer der Hauptanlaß für Flüchtlings- und Wanderungsbewegungen…

...Wir wollen Integration derer, die dauerhaft und rechtmäßig bei uns leben; Ausweisung jener, die in Deutschland gegen die Rechtsordnung grob verstoßen, Begrenzung des Zuzugs und Verhinderung illegaler Zuwanderung, um die Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit der Deutschen nicht zu überfordern…

Auszug aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU von 2002


...Deutschland ist ein weltoffenes und gastfreundliches Land. Mit einem Anteil der Aus­länder an der Bevölkerung von 9 % nimmt Deutschland unter den großen westlichen Industrienationen den Spitzenplatz ein. Die Zahl der in Deutschland leben den Aus­länder hat seit 1972 von 3,5 Millionen auf 7,3 Millionen zugenommen, die der sozial­versicherungspflichtig beschäftigten Ausländer ist dagegen von 2,3 Millionen auf 2,0 Millionen zurückgegangen. Die Ausländerarbeitslosigkeit hat sich in dieser Zeit massiv erhöht und liegt heute mit rund 20% doppelt so hoch wie in der Gesamtbevöl­kerung. Die Zuwanderung erfolgte also überwiegend nicht in Arbeitsplätze, sondern in die sozialen Sicherungssysteme. Drei Viertel der Menschen aus anderen Ländern, die in Deutschland leben, kommen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Deutschland kann aufgrund seiner historischen, geographischen und gesellschaftli­chen Situation aber kein klassisches Einwanderungsland wie etwa Australien oder Kanada werden. Deutschland muss Zuwanderung stärker steuern und begrenzen als bisher. Zuwan­derung kann kein Ausweg aus den demografischen Veränderungen in Deutschland sein. Wir erteilen einer Ausweitung der Zuwanderung aus Drittstaaten eine klare Absage, denn sie würde die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft überfordern. Verstärkte Zuwanderung würde den inneren Frieden gefährden und radikalen Kräften Vorschub leisten…. 

...Rot-grün schafft mit der ungeregelten Aufgabe des Anwerbestopps Einfallstore für erweiterte Zuwanderung und mit der angeblichen Härtefallregelung und der Auswei­tung der Aufenthaltsrechte über die Genfer Flüchtlingskonvention hinaus massive Anreize für Armutsflüchtlinge aus aller Welt. Dies würde in kurzer Zeit zu einer erheblich höheren Zuwanderung nach Deutschland führen, die nicht im Interesse unse­res Landes ist….


...Wir wollen Zuwanderungsanreize für nicht anerkennungsfähige Asylbewerber weiter einschränken. Nur staatliche Verfolgung darf einen Anspruch auf Asyl und Aufenthalt auslösen. Wir werden die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Asylverfahren beschleunigen und dazu die gerichtlichen Zuständigkeiten zur Überprüfung von Asy­l entscheidungen konzentrieren, um den Missbrauch des Asylrechts zu bekämpfen…
...Die Außengrenzen der Europäischen Union müssen gegen illegale Zuwanderung und organisierte Einschleusung gesichert werden. Wir werden auf eine effizientere Zusammenarbeit von Grenzschutz, Polizei und Justiz der betei­ligten Länder hinwirken…
...Wir werden in das Asylbewerberleistungsgesetz mit den gegen über der Sozialhilfe niedrigeren Leistungen alle ausländischen Flüchtlinge für die Dauer ihres nur vorübergehenden Aufenthalts einbeziehen. Die Leistungen sollen so ausgestaltet werden, dass von ihnen kein Anreiz ausgeht, nach Deutschland statt in ein anderes eu­ropäisches Land zu kommen…
...In der gesamten EU müssen vergleichbare Regeln für Aufnahme, Aufenthalt und Aufenthaltsbeendigung gelten, um im Interesse des inneren Friedens und des Schut­zes politisch Verfolgter die immer noch zu hohe Zahl unberechtigter Asylbewerber in Europa zu verringern. Dazu ist vor allem ein weitgehend angeglichenes, schnelles, rechtsstaatlichen Ansprüchen genügendes Asylverfahren zu schaffen. Ungleichge­wichte bei der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Mitgliedsländern...

Auszug aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU von 2005



...Wir werden die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt auf Mangelberufe und  auf Ausländer begrenzen, die in Deutschland zu Spitzenleistungen in Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft und Kultur beitragen können...

Dienstag, 1. März 2016

Zwischenruf zur Außengrenze

(Fakten, Fakten, Fakten)


Griechenland hat über 13.000 km Küste und mehr als 3000 Inseln. Dazu kommen nochmal 734 km Schengen-Außengrenze. Warum gerade Österreich (0 km Küste, 0 km Schengen-Außengrenze) oder Teile der deutschen Bevölkerung (2389 km Küste, 0 km Schengen-Außengrenze) von Griechenland fordern, seine Grenzen besser zu schützen, erschließt sich dem gesunden Menschenverstand nicht.

Guten Tag!



Sonntag, 28. Februar 2016

Das schwarze Schaf

Das schwarze Schaf oder die Abschaffung der Gewaltenteilung.




Was war da denn los?

Da ist sie also. Die Abstimmung die über die Abschaffung der Gewaltenteilung und damit dem Ende der Demokratie in der Schweiz entscheiden soll. Aber vielleicht fangen wir lieber ganz vorn an.

Am 28.11.2010 fand in der Schweiz die Abstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative “Für die Ausschaffung krimineller Ausländer” kurz Ausschaffungsinitiative” statt und wurde mit mit knapp 54% angenommen. 

Der Inhalt der Initiative lautete damals:

(I)  Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)

Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr  
Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren 
Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels 
oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände 
ergänzen.
Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle 
Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz 
auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das 
Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der 
Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen

Viele Rechtsexperten waren damals der Meinung das ein entsprechendes Gesetz dem Völkerrecht widersprechen würde. Genauer ging es um den Grundsatz der Nichtzurückweisung, verankert im Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, der es grundsätzlich untersagt Menschen in Staaten zurückzuführen in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Und so war es nicht verwunderlich das die Initiative in die Mühlen der parlamentarischen Politik geriet und schließlich im Jahr 2015 ein Umsetzungsvorschlag präsentiert wurde der die Möglichkeit einer Härtefallprüfung enthielt.

Hier die Härtefallklausel im Wortlaut:

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des 
Bundesrates vom 26. Juni 20131, beschließt:
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: 
1. Strafgesetzbuch, Art. 66a Obligatorische Landesverweisung
Das Gericht kann ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen, wenn diese für den Ausländer 
einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landes-
verweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht 
überwiegen. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz 
geboren oder aufgewachsen sind.
Von einer Landesverweisung kann ferner abgesehen werden, wenn die Tat in entschuldbarer Notwehr 
(Art. 16 Abs. 1) oder in entschuldbarem Notstand (Art. 18 Abs. 1) begangen wurde.
Art. 66d Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung
Der Vollzug der obligatorischen Landesverweisung nach Artikel 66a kann nur aufgeschoben werden, wenn:
der Betroffene ein von der Schweiz anerkannter Flüchtling ist und durch die Landesverweisung sein Leben 
oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen 
Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre; davon ausgenommen ist der Flüchtling, der 
sich gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 nicht auf das Rückschiebungsverbot 
berufen kann;
andere zwingende Bestimmungen des Völkerrechts entgegenstehen.

Der SVP ging dieser Umsetzungsvorschlag nicht weit genug, denn genau diese Härtefallprüfung war es ja, welche durch die Ausbringunsintiative abgeschafft werden sollte. Deshalb wurde die Eidgenössische Volksinitiative “Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer” kurz Durchsetzungsinitiative auf den Weg gebracht.

Und nun…?!?

Wird diese Initiative angenommen spricht sich die Schweizer Bevölkerung gegen den Umsetzungs-vorschlag und damit gegen die Härtefallklausel und die Möglichkeit aus, die Abschiebung in Einzelfällen durch ein Gericht prüfen zu lassen. Die Folgen wären drastisch. Ein automatisierter Verwaltungsakt käme dann unter Umständen einem Todesurteil gleich und die Rechtsprechung hätte keine Möglichkeit mehr die Entscheidungen der Verwaltung zu hinterfragen und nötigenfalls zu korrigieren. Die Gewaltenteilung oder wie der Schweizer sagt, die Gewaltentrennung wäre defakto aufgehoben. Es würde ein Präzedenzfall für das Undenkbare geschaffen und das Fundament der eidgenössischen Demokratie bekäme einen nicht wieder zu kittenden Riss.

Zum Schluss:

Die direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild ist eine geniale Einrichtung. Nicht nur, das dem Volk eine Möglichkeit gegeben ist, bei wichtigen politischen Entscheidungen mitzureden. Es kann auch politische Entscheidungen aufheben und die Regierung zu Korrekturen zwingen. Das es dabei unter Umständen auch um kritische Themen mit schwerwiegenden Langzeitfolgen gehen kann liegt in der Natur der Sache. Deswegen ist das System ansich aber nicht falsch. Etwas Vertrauen in den Hausverstand der Eidgenossen sollte hier nicht schaden!

Ich bin über dies davon überzeugt das wir uns in Deutschland nicht mit Themen wie Clausnitz oder Bautzen herum ärgern müssten wenn uns ähnliche demokratische Mittel gegeben wären, wenn das Volk also nicht das Gefühl hätte, Parlament und Regierung würden außerhalb jeglicher Kontrolle unbegründete und nicht zu erklärend Entscheidungen treffen.